Unsere Kanzlei hat ihre Rechtsmeinung vor dem OGH durchgesetzt, dass auch die Verschmelzung von überschuldeten Gesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Diese Entscheidung eröffnet neue Möglichkeiten für Konzerne, die sich im Rahmen der Coronakrise neu strukturieren müssen. Hier finden Sie einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der Entscheidung…