Auch in Zeiten der Coronavirus Pandemie müssen Unternehmen an die Zukunft denken. Abgesehen von Besonderheiten wie Reiseverboten und Quarantänen sind bei anstehenden M&A Transaktionen auch einige rechtliche Aspekte zu beachten. Über die wichtigsten Punkte geben wir Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick…

Gemeinsam mit den Sozialpartnern und der Industriellenvereinigung hat die Bundesregierung Mitte Jänner 2021 ein sogenanntes “Homeoffice-Maßnahmenpaket“ vorgestellt.

Mit diesem Paket soll ein Regelwerk geschaffen werden, das die Parameter einer Homeoffice-Tätigkeit festlegt und dabei so viel Flexibilität und Planbarkeit – für alle beteiligten Seiten – wie möglich mit sich bringt. Wesentlich dabei ist, dass das “Homeoffice-Maßnahmenpaket“ auf Freiwilligkeit (sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer) beruht…

Um Mitternacht des 03. November 2020 trat die neueste Verordnung (BGBl. II Nr. 463/2020) des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (kurz: „COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung“ oder „COVID-19-SchuMaV“) in Kraft. Nachfolgender Beitrag soll insbesondere jene Tätigkeiten beleuchten, die unter der aktuell geltenden Rechtslage noch erlaubt sind…

Die Eindämmung des Coronavirus erfordert bestimmte Maßnahmen. Die Quarantäne zu Hause kann jedoch zu erheblichen Schäden für jeden Betroffenen, insbesondere für Unternehmer, führen. Dieser verschuldensunabhängige Freiheitsentzug kann beispielsweise mit Verdienstentgängen und Umsatzverlusten verbunden sein. Umso wichtiger ist es, dass das Gesetz Möglichkeiten bietet, die freiheitsentziehenden Maßnahmen prüfen zu lassen…

Aufgrund von COVID-19 waren bzw. sind seit 16.03.2020 zahlreiche Betriebe von Schließungs- und Beschränkungsmaßnahmen betroffen. Für viele Unternehmer stellt sich unter anderem die Frage, wer für etwaige Umsatzeinbußen in dieser Zeit aufkommt. Besonders spannend ist die Frage, ob Schäden wie Umsatzeinbußen und entgangener Gewinn allenfalls von einer bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt sein können.

Die Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus haben drastische und in vielen Fällen existenzbedrohende Konsequenzen für Unternehmen, welche enorme finanzielle Einbußen erleiden mussten und somit schwer geschädigt wurden. Zurecht Fragen sich viele, ob ihnen nun ein Anspruch auf Entschädigung zukommt und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage.

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