Mit dem COVID-19 Gesetz wurden von der österreichischen Bundesregierung einige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise getroffen. Diese Maßnahmen bewirken unter anderem auch, dass sowohl Unternehmer als auch Verbraucher vermehrt Verträge auf elektronischem Wege (zB über eine Website oder per E-Mail) abschließen.

Seit einigen Wochen steht aufgrund der neuartigen Viruserkrankung COVID-19 unser Leben Kopf. Das Virus betrifft uns in nahezu allen Lebens- und Rechtsbereichen, selbst dort wo man dies auf den ersten Blick nicht vermuten würde. So wirken sich die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus auch auf die – vor allem für Unternehmen sehr wertvollen – IP-Rechte, wie etwa Marken-, Muster- und Patentrechte, aus. Gerade dieses Rechtsgebiet ist besonders durch seinen internationalen Charakter geprägt und wird von der globalen Pandemie direkt tangiert. Hiermit soll ein kurzer Überblick über die wichtigsten Maßnahmen gegeben werden.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat die österreichische Bundesregierung zahlreiche Gesetzesänderungen bzw. -ergänzungen und Regelungen in den unterschiedlichsten Bereichen beschlossen, um diese Krise effektiv bewältigen zu können. Wir geben Ihnen nachfolgend einen ausgewählten Überblick über die für Unternehmen wesentlichen Gesetzesänderungen (Stand 26.03.2020), wobei diese Übersicht laufend aktualisiert wird.

Durch die unmittelbar auftretende „COVID-19-Krise“ sind sämtliche Unternehmen vor komplexe wirtschaftliche Herausforderungen gestellt. Es kommt derzeit zu massiven ökonomischen Schwierigkeiten. Diese reichen von Unterbrechungen der Lieferketten, wodurch Aufträge nicht mehr vereinbarungsgemäß abgewickelt werden können, bis hin zu wegbrechenden Absatzmärkten, wodurch drastische Umsatzeinbußen eintreten und haben zahlreiche Unternehmen aufgrund von Zahlungsverzögerungen Liquiditätsengpässe.

Sind Sie zudem Vermieter oder Mieter von Büroräumlichkeiten, eines Geschäftslokals, einer Lagerhalle oder sonstiger Räumlichkeiten und Gebäude? Dann beraten wir Sie gerne über die rechtlichen Folgen in dieser Ausnahmesituation, insbesondere im Hinblick auf die Reduktion oder Aussetzung von Mietzinszahlungen bzw. etwaige Möglichkeiten den Mietvertrag aufzulösen.

Unsere Kanzlei erreichen in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen zum Thema Coronarecht, insbesondere was die Möglichkeit der Kurzarbeit betrifft. Aufgrund der Dynamik der Entwicklungen haben sich die rechtlichen Vorgaben bereits mehrmals geändert. Daher dürfen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuell geltende Regelung zur Corona-Kurzarbeit (KA),  Stand: 21.3., 12:00 Uhr, geben…

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