Um Mitternacht des 03. November 2020 trat die neueste Verordnung (BGBl. II Nr. 463/2020) des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (kurz: „COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung“ oder „COVID-19-SchuMaV“) in Kraft. Nachfolgender Beitrag soll insbesondere jene Tätigkeiten beleuchten, die unter der aktuell geltenden Rechtslage noch erlaubt sind…

Die Eindämmung des Coronavirus erfordert bestimmte Maßnahmen. Die Quarantäne zu Hause kann jedoch zu erheblichen Schäden für jeden Betroffenen, insbesondere für Unternehmer, führen. Dieser verschuldensunabhängige Freiheitsentzug kann beispielsweise mit Verdienstentgängen und Umsatzverlusten verbunden sein. Umso wichtiger ist es, dass das Gesetz Möglichkeiten bietet, die freiheitsentziehenden Maßnahmen prüfen zu lassen…

Aufgrund von COVID-19 waren bzw. sind seit 16.03.2020 zahlreiche Betriebe von Schließungs- und Beschränkungsmaßnahmen betroffen. Für viele Unternehmer stellt sich unter anderem die Frage, wer für etwaige Umsatzeinbußen in dieser Zeit aufkommt. Besonders spannend ist die Frage, ob Schäden wie Umsatzeinbußen und entgangener Gewinn allenfalls von einer bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt sein können.

Die Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus haben drastische und in vielen Fällen existenzbedrohende Konsequenzen für Unternehmen, welche enorme finanzielle Einbußen erleiden mussten und somit schwer geschädigt wurden. Zurecht Fragen sich viele, ob ihnen nun ein Anspruch auf Entschädigung zukommt und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage.

Die aktuellen Entwicklungen in Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 (Coronavirus) sorgt weiterhin für zahlreiche neu auftretende Rechtsfragen, welche insbesondere auch das Baurecht betreffen. Viele Bauunternehmen sind unmittelbar von den COVID-19-Maßnahmen betroffen, weswegen hier die wesentlichsten Fragen beantwortet und Handlungsempfehlungen gegeben werden.

Zahlreiche UnternehmerInnen sehen sich angesichts der COVID-19/SARS-CoV-2 Pandemie und den damit einhergehenden Beschränkungen des Wirtschaftslebens mit Zahlungs- und / oder Lieferschwierigkeiten konfrontiert. Gerade in diesen Zeiten kann es dazu kommen, dass die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar wird. Doch wie verhalten Sie sich gegenüber Ihren Kunden oder Lieferanten richtig?

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