COFAG-Betriebsprüfungen

Waitz - Corona Rechtsanwalt Linz Österreich • Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH

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Dr. Gerald Waitz

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Seit dem 01.08.2024 werden die Finanzämter nicht mehr wie bisher als Gutachter im Rahmen eines Ergänzungsgutachtens für die COFAG tätig, sondern übernehmen für den Bundesminister für Finanzen die Antragsprüfung, Abwicklung und Rückforderungen von COFAG-Förderungen.

Die nachträgliche Überprüfung, ob die gewährten Fördermittel einem Unternehmen auch wirklich zugestanden sind, wird von den Finanzämtern im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgenommen. Wird hier festgestellt, dass Förderungen zu Unrecht erhalten wurden, wird ein Rückforderungsbescheid erlassen, der auf dem Verwaltungsweg zu bekämpfen ist. Lesen Sie dazu unseren Beitrag zu COFAG-Rückforderungen.

Um eine mögliche Rückforderung bereits im Vorfeld abzuwehren, bieten wir Steuerberatern an, sie während der Betriebsprüfung des Unternehmens ihres Mandanten anlässlich einer nachträglichen Überprüfung durch das Finanzamt, ob COFAG-Förderungen berechtigterweise erhalten wurden, mit unserem Know-How und unserer Expertise zu unterstützen.

Dank unserer langjährigen Erfahrung mit COFAG-Förderungen und zahlreichen Verfahren, in denen wir argumentiert haben, weshalb die Förderungen zu gewähren waren und dem Unternehmen zustehen, können wir einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Prüfer davon zu überzeugen, dass die erhaltenen Förderungen berechtigterweise ausbezahlt worden sind.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von der Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH keine Haftung übernommen.