COFAG-Beihilfen: Musterklage für Gastronomiebetrieb eingebracht
Wir vertreten ein renommiertes Wiener Gastronomieunternehmen, dem COFAG-Beihilfen vorenthalten werden – aus unserer Sicht zu Unrecht. Derartige Beihilfen können nur vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden. Da die Rechtschutzversicherungen für derartige Prozesse generell keine Kostenübernahme gewähren, müssen sich die betroffenen Unternehmen im Klagsfall auch mit dem Thema der Prozesskosten auseinandersetzen.