COFAG: Rückforderungen

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Zu Unrecht erhaltene finanzielle Leistungen, solche Leistungen, die gegen das unionsrechtliche Beihilfenrecht verstoßen und Leistungen an Unternehmen, die sich steuerlich nicht wohlverhalten haben, können zurückgefordert werden.

Mit dem 01.08.2024 ist der Bund in die Rechtsposition der COFAG eingetreten und es sind sämtliche Rechte und Pflichten auf ihn übergegangen. Die bisher der COFAG zugeteilten Aufgaben werden nun durch den Bundesminister für Finanzen und die ihm unterstellten Finanzämtern (Finanzverwaltung) vollzogen. Damit sind die Finanzämter auch für die Überprüfung der ausgezahlten Förderungen zuständig, wobei dabei die Bundesabgabenordnung (BAO) zur Anwendung kommt und die Unternehmen eine Mitwirkungspflicht trifft. Unrichtige Angaben in den Förderanträgen können im schlimmsten Fall auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Stellt ein Unternehmen fest, dass es zu Unrecht Förderungen bezogen hat, kann das Risiko weitreichender Konsequenzen durch eine Korrekturmeldung und eine freiwillige Rückzahlung entschärft werden.

Da die Finanzverwaltung fast ausschließlich ihre Aufgaben mit den Mitteln des öffentlichen Rechts erledigt, handelt es sich bei einem allfälligen Rückerstattungsanspruch um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch des Bundes gegen den Förderempfänger. Die Rückforderung wird vom zuständigen Finanzamt mit Bescheid festgesetzt und ist mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe fällig.

Die Zinsen beginnen bereits mit dem Datum der Auszahlung zu laufen und betragen pro Jahr zwei Prozentpunkte, bei unionsrechtswidrigen Leistungen einen Prozentpunkt, über dem Basiszinssatz.

Gegen den Bescheid kann Bescheidbeschwerde erhoben werden. Da es sich um ein Abgabenverfahren handelt, ist zwingend eine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen. Mit Vorlageantrag wird schließlich die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) begehrt, welches zur Entscheidung über die Beschwerde zuständig ist.

Bei allfälliger Zahlung des Rückforderungsbetrags ist dieser an den Bund zu leisten und wird als Abgabe behandelt.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von der Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH keine Haftung übernommen.