Rechnungshof

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Rechnungshof – Bericht zur COFAG: Schwere Kritik an Gründung, Kosten und Förderpraxis

Die COFAG unterliegt als GmbH, die wirtschaftlich im Alleineigentum der Republik Österreich steht, der gesetzlichen Kontrolle durch den Rechnungshof. Diesem Prüfauftrag ist der Rechnungshof nachgekommen und hat seinen Endbericht im Oktober 2022 vorgelegt.

Darin zeichnet der Rechnungshof ein düsteres Bild eines der unrühmlichsten Kapitel des österreichischen Förder(un)wesens:

Die COFAG wurde binnen weniger Tage, ohne nachvollziehbare Dokumentation der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Finanzministerium sowie ohne Abwägung von Alternativen“ gegründet.

Obwohl in Österreich damals bereits eine Reihe von Förderinstitutionen existierten und auch die Finanzämter über Personal, Know How, Strukturen und umfangreiche Daten und Erhebungsmöglichkeiten verfügten, wurde die Notwendigkeit der Gründung einer neuen Förderinstitution – der COFAG – mit keinem Wort begründet.

Besonders fragwürdig erachtet der Rechnungshof die Besetzung der hochdotierten Spitzenposten in der COFAG. So war beispielsweise der bei der Gründung eingesetzte COFAG-Geschäftsführer zugleich Geschäftsführer der Eigentümerin der COFAG (ABBAG), was eine Reihe von Interessenskonflikten nach sich zog.

Neben einem hochdotierten Beiratsgremium wurde auch ein zehnköpfiger Aufsichtsrat installiert, obwohl dieser gesetzlich gar nicht zwingend vorgesehen war. Dabei setzte man vor allem auf Personen mit Expertise aus dem Banken- und Immobilienbereich. Experten aus dem Bereich Förderungsabwicklung waren nicht darunter.

 Dies führte dazu, dass umfangreiches Know-How von externen Beratern zugekauft werden musste, womit auch die mangelnde Ausstattung mit Personalressourcen kompensiert werden sollte.

Bis Mitte 2021 wurde hierfür laut Rechnungshof die nahezu unglaubliche Summe von rund EUR 21 Mio. aus Steuergeldern aufgewendet.

Nach den Berechnungen des Rechnungshofs hätten die an die COFAG übertragenen Aufgaben einen Personaleinsatz von „deutlich mehr“ als 200 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) erfordert. Mitte 2021 verfügte die COFAG über lediglich 16 VZÄ Eigenpersonal sowie 28 VZÄ Fremdpersonal, war also personell um etwa das Fünffache (!) unterbesetzt. Mit anderen Worten: Für die Arbeit, die jeder COFAG Mitarbeiter zu erledigen hatte, hätte er jeweils vier weitere Kolleg/innen benötigt, um die übertragenen Aufgaben bewältigen zu können.

Bei der Vergabe der Förderungen kritisiert der Rechnungshof die Vielzahl der oft komplizierten Förderinstrumente, die Doppelgleisigkeit COFAG/Finanzämter und das fehlende ordnungsgemäße Monitoring der Effizienz der Fördermaßnahmen. Auch die Treffgenauigkeit der Maßnahmen und die Frage der Gefahr der Überförderung und damit der Notwendigkeit von Rückforderungsverfahren und die teilweise schleppende Abwicklung werden kritisiert.

Details dazu finden Sie im Volltext des Rechnungshofberichts: rechnungshof.gv.at

Dr. Gerald Waitz,
(Rechtsanwalt)

 

Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH keine Haftung übernommen.

 

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