Waitz Rechtsanwälte setzt COFAG-Beihilfe in voller Höhe erfolgreich bei Gericht durch

Unserer Kanzlei ist es gelungen, die Auszahlung des Verlustersatzes II an ein von uns vertretenes Unternehmen durch eine Klage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu erreichen.

Trotz entsprechender Korrektur des ursprünglich eingebrachten Antrages durch unsere Klientin erfolgte zunächst über Monate keine positive Entscheidung durch die COFAG. Wir konnten durch die Klage erreichen, dass sich die COFAG bereits im Rahmen der ersten Gerichtsverhandlung bereit erklärt hat, sich mit einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung der gesamten noch antragsgegenständlichen Beihilfe zu verpflichten. Unsere Klientin hat die Auszahlung bereits erhalten.

„Dieses Ergebnis sollte auch anderen Unternehmern Mut machen. Sehr oft stellen wir fest, dass die COFAG im außergerichtlichen Bereich von einer einmal eingenommenen Position nicht mehr abweichen will, auch wenn die Argumente der Unternehmen noch so gut begründet sind. Genau dann ist eine Klage das richtige Mittel, um eine Auszahlung zu erzwingen“, erläutert unser Partner RA Dr. Gerald Waitz, der eine Reihe namhafter Unternehmen gegen die COFAG vertritt.

Ihren Ansprechpartner Dr. Gerald Waitz finden Sie hier.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH keine Haftung übernommen.

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