Die kürzlich eingeleitete Abwicklung der COFAG lässt eine Welle von Rückforderungsverfahren befürchten. Darüber haben OÖ. Nachrichten und Kronen Zeitung groß berichtet.
Der Gesetzesantrag zur Abwicklung der COFAG wurde vom Finanzausschuss beschlossen, derzeit läuft das Begutachtungsverfahren. Die wichtigsten Punkte stellen wir kurz zusammengefasst in diesem Artikel dar.
Von der Regierung wurde angekündigt, dass im Mai eine Verordnung zur Umwidmung von COFAG-Beihilfen erlassen werden soll, nachdem die EU-Kommission diese Möglichkeit bereits im August 2023 eröffnet hatte. Damit soll ein Fehler saniert werden, welcher der Republik und der COFAG bei der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben unterlaufen ist.
Offene Beihilfen weiterhin vor den ordentlichen Gerichten einzuklagen
Die Abwicklung der COFAG steht unmittelbar bevor. Nun wurde der entsprechende Gesetzesantrag veröffentlicht. Etwaige Rückforderungen und die Bearbeitung der offenen Anträge soll von der Finanzverwaltung abgewickelt werden.
Club 3 zum Thema „COFAG“
Mit dem Thema „COFAG“ beschäftigte sich diese Woche die Sendung Club 3 auf Krone.TV. Moderatorin Tanja Pfaffender lädt einmal pro Woche namhafte Experten zum Talk über die Themen, die das Land bewegen. Diesmal mit dabei: Unser Partner Gerald Waitz als COFAG-Experte.
Der Link zum Video befindet sich im Artikel.
Unserer Kanzlei ist es gelungen, die Auszahlung des Verlustersatzes II an ein von uns vertretenes Unternehmen durch eine Klage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu erreichen.
Unserer Kanzlei ist es gelungen, die Auszahlung des Verlustersatzes II an ein von uns vertretenes Unternehmen durch eine Klage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu erreichen.
Unserer Kanzlei ist es gelungen, die Auszahlung des Verlustersatzes II an ein von uns vertretenes Unternehmen durch eine Klage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu erreichen.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen Teil jener gesetzlichen Bestimmungen, in denen die Gründung der COFAG und deren Aufgaben geregelt sind, als verfassungswidrig aufgehoben…
In der Entscheidung zu 3 Ob 73/23s ist die Beklagte unter anderem Mieterin eines Geschäftslokals. Pandemiebedingt gab es in der Gastronomie behördliche Betriebsschließungen in den Zeiträumen vom 16. März 2020 bis 14. Mai 2020, vom 3. November 2020 bis 18. Mai 2021 und vom 22. November 2021 bis 16. Dezember 2021…