Durch die Zusage oder Auszahlung einer Förderung durch die COFAG kommt ein zivilrechtlicher Vertrag zustande. Der Förderantrag wird als Angebot auf Abschluss eines solchen Fördervertrages gesehen, die Annahme des Antrages oder die Auszahlung (wenn zuvor keine ausdrückliche Annahmeerklärung durch die COFAG abgegeben wurde) eben als zivilrechtliche Annahme…
