Die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) wurde zur Unterstützung der Wirtschaft in der COVID – Krise gegründet. Entsprechend den Förderungsrichtlinien des BMF werden diverse COVID – Förderungen über die COFAG abgewickelt. In der Praxis hat sich leider häufig gezeigt, dass Unternehmen monate- und jahrelang auf dringend benötigte Förderungen warten müssen oder gut begründete Anträge abgelehnt werden…

Im gegenständlichen Fall hat unsere Mandantin, welche in der Immobilienbranche tätig ist, einen Antrag auf die Gewährung des Ausfallsbonus II für August 2021 gestellt. Zur Überprüfung des Antrages hat die COFAG ein Ergänzungsgutachten bei der Finanzverwaltung in Auftrag gegeben. In diesem Gutachten wurde die Ansicht vertreten, dass der angegebene Umsatzausfall nicht plausibel sei, da sich dieser nur rein zufällig/rechnerisch ergäbe, aber nicht COVID-19 bedingt sei…

Durch die Zusage oder Auszahlung einer Förderung durch die COFAG kommt ein zivilrechtlicher Vertrag zustande. Der Förderantrag wird als Angebot auf Abschluss eines solchen Fördervertrages gesehen, die Annahme des Antrages oder die Auszahlung (wenn zuvor keine ausdrückliche Annahmeerklärung durch die COFAG abgegeben wurde) eben als zivilrechtliche Annahme…

Bereits in der Vergangenheit hat der VfGH die Gewährung und Überprüfung der COVID-19-Hilfen durch die COVID-19 Finanzierungsagentur (COFAG) aufgrund vorgebrachter Bedenken gegen die Verordnungsermächtigung des § 3b Abs 3 ABBAG-Gesetz und die privatwirtschaftliche Förderungsvergabe einer Prüfung unterzogen…

Bei der Bearbeitung und Abwicklung der COFAG-Förderanträge kommt den Finanzämtern in der Praxis eine maßgebliche Funktion zu. Bei der wirksamen Durchsetzung von COFAG-Ansprüchen oder der Abwehr unberechtigter Rückforderungen sind die für die Finanzämter geltenden gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der COFAG zu beachten…

Unsere Kanzlei zeichnet sich dadurch aus, dass wir mit den Steuerberatern unserer Klienten partnerschaftlich zusammenarbeiten. Das renommierte Fachmagazin JUVE schreibt über Waitz Rechtsanwälte: „Wie kaum eine andere Kanzlei am regionalen Markt bietet sie rechtliche und steuerrechtliche Beratung aus einer Hand“…

Zuständig für die Geltendmachung von COFAG-Ansprüchen sind die Zivilgerichte. In Zivilverfahren gilt: Dem Prozessgewinner wird vom Gericht ein Anspruch auf Ersatz der Prozesskosten gegen den Prozessverlierer zugesprochen, bei anteiligem Obsiegen/Unterliegen nach Obsiegens- und Unterliegensquote…

Wir bieten unsere Klienten eine transparente und nachvollziehbare Gestaltung unseres Honorars an, damit diese bei COFAG-Ansprüchen bereits im Vorhinein bestmöglich darüber informiert sind, mit welchem Honorar sie für welche Leistungen rechnen können und dürfen…

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Wir, Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH (Firmensitz: Österreich), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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