COFAG – Einladung zum Vortrag am 13.07.2023

Blackbox COFAG – Der Rechnungshof empfiehlt deren Auflösung und der VfGH prüft derzeit, ob die Gründung der COFAG gegen die Verfassung verstoßen hat. Kaum eine andere Institution musste in der Geschichte der zweiten Republik eine derart vernichtende Kritik einstecken.

Ansprüche gegen die COFAG müssen vor den ordentlichen Zivilgerichten durchgesetzt werden, dort werden auch die Rückforderungsverfahren abgehandelt. Unser Kanzleipartner RA Dr. Gerald Waitz ist Spezialist für COFAG-Ansprüche und vertritt Unternehmen aus ganz Österreich laufend vor Gericht gegen die COFAG.

In unserem Praxisvortrag gibt er erstmals Einblicke in seine dabei gewonnenen Erfahrungen und steht für Fragen zur Verfügung:

Zu diesem Vortrag am 13.07.2023, um 18 Uhr, dürfen wir Sie sehr herzlich in unsere Kanzlei einladen. Anschließend: Buffet, Getränke und persönlicher Austausch.

Achtung! Begrenzte Teilnehmerzahl. Anmeldungen bis 05.07.2023 unter office@whr.at oder 0732/773702-0.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH keine Haftung übernommen.

Datenschutz
Wir, Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH (Firmensitz: Österreich), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutz
Wir, Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH (Firmensitz: Österreich), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.