Finanzminister Magnus Brunner hat verkündet, dass die COFAG abgewickelt werden soll. Bis Ende September soll hierfür das Konzept stehen. Viele Betroffene fragen sich: Was geschieht dann mit meinen abgelehnten oder unerledigten Förderanträgen?…

Unsere Tätigkeiten in Sachen COFAG sind auch Österreichs weitaus auflagenstärkster Tageszeitung nicht verborgen geblieben. Im Zusammenhang mit der Insolvenz von Kika/Leiner und den an diese Unternehmensgruppe ausgezahlten COFAG-Förderungen hat die Kronen Zeitung in einer Sonntags-Ausgabe unseren Kanzleipartner RA Dr. Gerald Waitz als Experten interviewt…

Die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) wurde zur Unterstützung der Wirtschaft in der COVID – Krise gegründet. Entsprechend den Förderungsrichtlinien des BMF werden diverse COVID – Förderungen über die COFAG abgewickelt. In der Praxis hat sich leider häufig gezeigt, dass Unternehmen monate- und jahrelang auf dringend benötigte Förderungen warten müssen oder gut begründete Anträge abgelehnt werden…

Durch die Zusage oder Auszahlung einer Förderung durch die COFAG kommt ein zivilrechtlicher Vertrag zustande. Der Förderantrag wird als Angebot auf Abschluss eines solchen Fördervertrages gesehen, die Annahme des Antrages oder die Auszahlung (wenn zuvor keine ausdrückliche Annahmeerklärung durch die COFAG abgegeben wurde) eben als zivilrechtliche Annahme…

Zuletzt haben wir uns in dem Beitrag zur Betriebsunterbrechungsversicherung vom 25.03.2021  mit der Frage beschäftigt, ob die behördlich veranlassten Betriebsschließungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise vom Versicherungsschutz der Betriebsunterbrechungsversicherung umfasst sind. In der Zwischenzeit hat sich der OGH in einer aktuellen Entscheidung auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob angestrebte Verfahren gegen das Betriebsunterbrechungsversicherungsunternehmen von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sind…

Nunmehr liegt zu einem weiteren Rechtsstreit betreffend Mietzinsminderung für Geschäftsräume während des „Lockdowns“ eine rechtskräftige Entscheidung eines Berufungsgerichtes (LGZ Wien, 39R27/21s) vor, welche die bisherige Rechtsprechung der Erstgerichte bestätigt. In diesem Beitrag fassen wir die wesentlichen Aussagen des Berufungsgerichts, welche auch für die weitere Rechtsprechung zu diesem Thema richtungsweisend sein wird, zusammen…

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Wir, Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH (Firmensitz: Österreich), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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