Finanzamts – Gutachten

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Dr. Gerald Waitz

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Bei der Bearbeitung und Abwicklung der COFAG-Förderanträge kommt den Finanzämtern in der Praxis eine maßgebliche Funktion zu. Bei der wirksamen Durchsetzung von COFAG-Ansprüchen oder der Abwehr unberechtigter Rückforderungen sind die für die Finanzämter geltenden gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der COFAG zu beachten.

Die Anträge konnten ausschließlich über FinanzOnline, das E-Government-Portal der Finanzverwaltung, eingebracht werden. In weiterer Folge wurden die Anträge von den Finanzämtern einer Plausibilisierung unterzogen und zwar durch das Predictive Analytics Competence Center (PACC), einer Datenanalyse-Einheit der Finanzverwaltung.

Wurden die Antragsdaten von der Finanzverwaltung als nicht plausibel eingestuft, erfolgte in der Regel eine Ablehnung des Förderantrages durch die COFAG. Bei begründeten Zweifeln konnte die COFAG von den Finanzämtern ein Ergänzungsgutachten anfordern.

Bei Erstellung dieses Ergänzungsgutachtens werden die Finanzämter aber nicht als Abgabenbehörde des Bundes, sondern als Gutachter tätig. Das bedeutet, dass die COFAG an das Ergebnis des Gutachtens nicht gebunden ist. Das Gutachten soll der COFAG nur als Entscheidungsgrundlage dienen.

Das bedeutet aber auch, dass weder ein negatives Plausibilisierungsergebnis noch ein negatives Ergänzungsgutachten zwingend dem Anspruch auf COFAG-Förderung entgegenstehen. Im Falle eines Gerichtsverfahrens ist auch das Gericht an diese Ergebnisse nicht gebunden und hat die Frage, ob die Förderkriterien erfüllt sind, eigenständig (allenfalls unter Beiziehung eines Gerichtsgutachters) zu beurteilen.

Eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht ist daher selbst bei einem negativen Plausibilisierungsergebnis oder einem negativen Ergänzungsgutachten grundsätzlich möglich.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH keine Haftung übernommen.