Im gegenständlichen Fall hat unsere Mandantin, welche in der Immobilienbranche tätig ist, einen Antrag auf die Gewährung des Ausfallsbonus II für August 2021 gestellt. Zur Überprüfung des Antrages hat die COFAG ein Ergänzungsgutachten bei der Finanzverwaltung in Auftrag gegeben. In diesem Gutachten wurde die Ansicht vertreten, dass der angegebene Umsatzausfall nicht plausibel sei, da sich dieser nur rein zufällig/rechnerisch ergäbe, aber nicht COVID-19 bedingt sei…

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