Die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19/SARS-CoV-2 Krise sind derzeit noch nicht abzuschätzen. Die österreichische Bundesregierung hat den Unternehmerinnen und Unternehmern umfangreiche Hilfestellungen und Erleichterungen zugesagt. Wir dürfen Ihnen hiermit einen ersten Überblick über die wesentlichen Unterstützungsleistungen und Förderungsmaßnahmen geben.
Die Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) stellen uns nicht nur vor Herausforderungen im privaten Alltag. Auch die Planung von Gesellschafterversammlungen in Kapitalgesellschaften erfordert eine entsprechende Berücksichtigung der Maßnahmen durch Unternehmen.
Die Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) stellen uns nicht nur vor Herausforderungen im privaten Alltag. Auch die Planung von Gesellschafterversammlungen in Kapitalgesellschaften erfordert eine entsprechende Berücksichtigung der Maßnahmen durch Unternehmen.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat die österreichische Bundesregierung zahlreiche Gesetzesänderungen bzw. -ergänzungen und Regelungen in den unterschiedlichsten Bereichen beschlossen, um diese Krise effektiv bewältigen zu können. Wir geben Ihnen nachfolgend einen ausgewählten Überblick über die für Unternehmen wesentlichen Gesetzesänderungen (Stand 26.03.2020), wobei diese Übersicht laufend aktualisiert wird.
Trotz oder gerade wegen der COVID-19/SARS-CoV-2 Krise darf das Thema Datenschutz nicht ignoriert werden und stellt damit Unternehmen vor neue Herausforderungen. Dabei lassen sich folgende zwei Themenbereiche identifizieren:
Durch die unmittelbar auftretende „COVID-19-Krise“ sind sämtliche Unternehmen vor komplexe wirtschaftliche Herausforderungen gestellt. Es kommt derzeit zu massiven ökonomischen Schwierigkeiten. Diese reichen von Unterbrechungen der Lieferketten, wodurch Aufträge nicht mehr vereinbarungsgemäß abgewickelt werden können, bis hin zu wegbrechenden Absatzmärkten, wodurch drastische Umsatzeinbußen eintreten und haben zahlreiche Unternehmen aufgrund von Zahlungsverzögerungen Liquiditätsengpässe.
Sind Sie zudem Vermieter oder Mieter von Büroräumlichkeiten, eines Geschäftslokals, einer Lagerhalle oder sonstiger Räumlichkeiten und Gebäude? Dann beraten wir Sie gerne über die rechtlichen Folgen in dieser Ausnahmesituation, insbesondere im Hinblick auf die Reduktion oder Aussetzung von Mietzinszahlungen bzw. etwaige Möglichkeiten den Mietvertrag aufzulösen.
Unsere Kanzlei erreichen in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen zum Thema Coronarecht, insbesondere was die Möglichkeit der Kurzarbeit betrifft. Aufgrund der Dynamik der Entwicklungen haben sich die rechtlichen Vorgaben bereits mehrmals geändert. Daher dürfen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuell geltende Regelung zur Corona-Kurzarbeit (KA), Stand: 21.3., 12:00 Uhr, geben…