Aufgrund von COVID-19 waren bzw. sind seit 16.03.2020 zahlreiche Betriebe von Schließungs- und Beschränkungsmaßnahmen betroffen. Für viele Unternehmer stellt sich unter anderem die Frage, wer für etwaige Umsatzeinbußen in dieser Zeit aufkommt. Besonders spannend ist die Frage, ob Schäden wie Umsatzeinbußen und entgangener Gewinn allenfalls von einer bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt sein können.

Zahlreiche UnternehmerInnen sehen sich angesichts der COVID-19/SARS-CoV-2 Pandemie und den damit einhergehenden Beschränkungen des Wirtschaftslebens mit Zahlungs- und / oder Lieferschwierigkeiten konfrontiert. Gerade in diesen Zeiten kann es dazu kommen, dass die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar wird. Doch wie verhalten Sie sich gegenüber Ihren Kunden oder Lieferanten richtig?

Mit dem COVID-19 Gesetz wurden von der österreichischen Bundesregierung einige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise getroffen. Diese Maßnahmen bewirken unter anderem auch, dass sowohl Unternehmer als auch Verbraucher vermehrt Verträge auf elektronischem Wege (zB über eine Website oder per E-Mail) abschließen.