In der Entscheidung zu 3 Ob 73/23s ist die Beklagte unter anderem Mieterin eines Geschäftslokals. Pandemiebedingt gab es in der Gastronomie behördliche Betriebsschließungen in den Zeiträumen vom 16. März 2020 bis 14. Mai 2020, vom 3. November 2020 bis 18. Mai 2021 und vom 22. November 2021 bis 16. Dezember 2021…




