Unserer Kanzlei ist es gelungen, die Auszahlung des Verlustersatzes II an ein von uns vertretenes Unternehmen durch eine Klage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu erreichen.


Unserer Kanzlei ist es gelungen, die Auszahlung des Verlustersatzes II an ein von uns vertretenes Unternehmen durch eine Klage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu erreichen.

Zuständig für die Geltendmachung von COFAG-Ansprüchen sind die Zivilgerichte. In Zivilverfahren gilt: Dem Prozessgewinner wird vom Gericht ein Anspruch auf Ersatz der Prozesskosten gegen den Prozessverlierer zugesprochen, bei anteiligem Obsiegen/Unterliegen nach Obsiegens- und Unterliegensquote…