Info – Veranstaltungen

Wir wollen mit coronarecht.at Unternehmen und Steuerberatern nicht nur die Möglichkeit geben, sich über die COFAG und COVID-Förderungen allgemein zu informieren, sondern sich auch untereinander zu vernetzen und auszutauschen.

Wir haben in unserer praktischen Tätigkeit immer wieder festgestellt, dass sowohl die Herangehensweise als auch die Rechtsansichten zu ähnlich gelagerten Themen bei der COFAG fallweise einen uneinheitlichen Eindruck hervorrufen. Die Fiskalgeltung der Grundrechte und die Einordnung der COFAG-Richtlinien als Selbstbindungsgesetze (siehe dazu auch unseren Beitrag unter „COFAG – Klagemöglichkeiten“) ist in diesem Zusammenhang aus rechtlicher Sicht wesentlich.

Da sich die COFAG in einem Selbstbindungsgesetz zur Leistung unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet hat, ist sie von Gesetzes wegen verpflichtet, diese Leistung gegenüber jedermann, der diese Voraussetzungen erfüllt, zu erbringen, wenn sie eine solche Leistung in anderen Einzelfällen bereits erbrachte. Auf eine solche Leistung besteht daher insoweit ein klagbarer Anspruch (vgl. RIS-Justiz RS0117458).

Da die positiven Förderentscheidungen der COFAG nicht veröffentlicht werden, kann der Austausch mit anderen Unternehmen und Steuerberatern eine hilfreiche Grundlage für das Heranziehen von Präzedenzfällen zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche dienen.

Wir werden hier die nächsten aktuellen Informationsveranstaltungen bekannt geben, bei denen neben Informationen zur COFAG durch Waitz Rechtsanwälte ein solcher Informationsaustausch zwischen Unternehmen und Steuerberatern stattfinden soll.

Dr. Gerald Waitz,
(Rechtsanwalt)

Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH keine Haftung übernommen.

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Wir, Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH (Firmensitz: Österreich), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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