Bereits in der Vergangenheit hat der VfGH die Gewährung und Überprüfung der COVID-19-Hilfen durch die COVID-19 Finanzierungsagentur (COFAG) aufgrund vorgebrachter Bedenken gegen die Verordnungsermächtigung des § 3b Abs 3 ABBAG-Gesetz und die privatwirtschaftliche Förderungsvergabe einer Prüfung unterzogen…