Klage auf Auszahlung des Ausfallsbonus II: Umsatzausfälle in Immobilienbranche durch COVID bedingt?

Im gegenständlichen Fall hat unsere Mandantin, welche in der Immobilienbranche tätig ist, einen Antrag auf die Gewährung des Ausfallsbonus II für August 2021 gestellt. Zur Überprüfung des Antrages hat die COFAG ein Ergänzungsgutachten bei der Finanzverwaltung in Auftrag gegeben. In diesem Gutachten wurde die Ansicht vertreten, dass der angegebene Umsatzausfall nicht plausibel sei, da sich dieser nur rein zufällig/rechnerisch ergäbe, aber nicht COVID-19 bedingt sei.

Die COFAG schloss sich in weiterer Folge der Entscheidung der Finanzverwaltung an und lehnte den Antrag auf Ausfallsbonus II für August 2021 ab. Dies ist umso bemerkenswerter, da die COFAG dem Antrag unserer Klientin auf Ausfallsbonus II für September 2021 auf Grundlage eines nahezu identen Sachverhalts vollinhaltlich stattgegeben hat.

Das Gutachten stellt aber aus unserer Sicht relativ unreflektiert auf nicht evidenzbasierte Allgemeinvermutungen zur generellen Auswirkung der COVID-Pandemie auf die Immobilienbranche ab und geht nach unserer Einschätzung nur oberflächlich auf den gegenständlichen Fall ein.

Wir vertreten im Verfahren die Ansicht, dass die Umsatzausfälle COVID-bedingt waren, weil beispielsweise Besichtigungstermine durch potenzielle Käufer wegen Ausgangsbeschränkungen und/oder COVID-Erkrankungen nicht wahrgenommen wurden, das Einkommen und die Kreditrückzahlungsmöglichkeiten aufgrund von Kurzarbeit geschmälert wurde und potenzielle Käufer auch wegen Zukunftsängsten von positiven Kaufentscheidungen abgehalten wurden.

Die COFAG argumentiert weiters damit, dass etwaige Umsatzausfälle nach Wegfall der Beschränkungen durch eine dann dafür erhöhte Nachfrage kompensiert werden konnten.

„Das widerspricht aber unserer Ansicht nach dem generellen Förderprinzip, auf bestimmte Betrachtungszeiträume abzustellen. Es würde zu einer unzulässigen Berücksichtigung von Sachverhalten kommen, die sich außerhalb des gegenständlichen Betrachtungszeitraums ereignet haben. Wir führen daher für unsere Klientin Klage auf Auszahlung des Ausfallsbonus II beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, das diese strittigen Fragen rechtsverbindlich klären wird“, erläutert unser Kanzleipartner RA Dr. Gerald Waitz, der unsere Mandantin vor Gericht vertritt.

Die Klagebeantwortung der COFAG liegt derzeit noch nicht vor.

Dr. Gerald Waitz,
(Rechtsanwalt)

 

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