Aufgrund der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend Auskunftserteilung für Contact Tracing im Zusammenhang mit Verdachtsfällen von COVID-19, ABl der Stadt Wien 41/2020 (im Folgenden kurz „Wiener Contact Tracing VO“), waren Betriebsstätten, wie z.B.: Gasthäuser, verpflichtet, bestimmte personenbezogenen Daten (wie etwa Vorname, Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Tischnummer) von den Gästen zu erfassen, für die Dauer von 4 Wochen zu speichern, und bei COVID-19 Verdachtsfällen an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu übermitteln…