Zuständig für die Geltendmachung von COFAG-Ansprüchen sind die Zivilgerichte. In Zivilverfahren gilt: Dem Prozessgewinner wird vom Gericht ein Anspruch auf Ersatz der Prozesskosten gegen den Prozessverlierer zugesprochen, bei anteiligem Obsiegen/Unterliegen nach Obsiegens- und Unterliegensquote…