Zahlreiche Unternehmen mussten aufgrund der von der Bundesregierung verordneten Betretungsverbote ihre Geschäftsbetriebe geschlossen halten. Die Entschädigungsanträge der betroffenen Unternehmen wurden in erster Instanz von der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde in aller Regel abgewiesen.

Während nach dem VfGH-Erkenntnis vom 14.07.2020 zu GZ G 202/2020, V 408/2020 aus juristischer Perspektive jedenfalls noch Argumentationsspielraum für das Bestehen eines Anspruchs auf Vergütung des Verdienstentgangs nach dem Epidemiegesetz bestand, wurde diese Lücke vom VwGH nunmehr – wenn auch juristisch nicht überzeugend – definitiv geschlossen…

Die Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus haben drastische und in vielen Fällen existenzbedrohende Konsequenzen für Unternehmen, welche enorme finanzielle Einbußen erleiden mussten und somit schwer geschädigt wurden. Zurecht Fragen sich viele, ob ihnen nun ein Anspruch auf Entschädigung zukommt und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage.

Datenschutz
Wir, Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH (Firmensitz: Österreich), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutz
Wir, Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH (Firmensitz: Österreich), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.